Historie
Alter der Hilfe am Grabe: In den Zeiten nach dem ersten Weltkrieg, in denen das Leben der Bevölkerung auch im Siegerland durch Armut geprägt war, nahm die Hilfe am Grabe Salchendorf ihren Anfang. Sammelte man zunächst Geld in einer Art „Nachbarschaftshilfe“ bei Todesfällen, um die betroffenen Familien zumindest bei den Kosten der Bestattung unterstützen zu können, gründete man bereits 1922 den „Verein Grabhilfe“ in Salchendorf. Dies fällt mithin in eine Zeit, in der zahlreiche „Grabhilfen“, vor allem im Ruhrgebiet, gegründet wurden.
Satzungen: 1931 erfolgte die Verlegung der ersten Satzung „Statut des Vereins „Grabhilfe“ in Salchendorf“. Verantwortlich zeichneten Emil Denker als Vorsitzender, Reinhardt Judt als Kassierer und Fritz Wildtraut als Schriftführer. Im März 1953 veröffentlicht man eine neue Satzung. Verantwortlich zeichnen H. Wildtraut als Vorsitzender, A. Boller als Kassierer und A. Wildtraut als Schriftführer. Eine dritte Satzung erfolgt im Jahr 1978, als man den Übergang von einer eigenverantwortlichen Grabhilfe hin zu einem vom Regierungspräsidenten in Arnsberg kontrollierten Versicherungsverein bewältigte. Daher erhielt die nunmehrige „Sterbekasse Notgemeinschaft „Hilfe am Grabe“ Neunkirchen-Salchendorf“ eine Satzung, die vom Regierungspräsidenten durch Zulassungsurkunde vom 17. Februar 1978 genehmigt wurde. Hier zeichnen verantwortlich der Vorstand, die Damen und Herren Ebener, Hoffmann, von der Heiden, Becker, Ebener, Vogel und Krumm. Diese Satzung wird bis heute fortgeschrieben, wobei Änderungen in Bezug auf Formulierungen einzelne Paragraphen z. B. in Bezug auf Höhe der Beiträge und der Sterbegelder, die aus den fünfjährlich einzuholenden mathematischen Gutachten erwachsen, durch die Hauptversammlung verabschiedet und durch den Regierungspräsidenten in Arnsberg genehmigt werden. Man hat dann die Fortschreibungen in 2007 zusammengefasst und auch den Teilnehmerzahlen bei den Jahreshautversammlungen Rechnung getragen und mit Wirkung 23.Jui 2007 eine vierte Satzung verabschiedet, in der auch die Besetzung des Vorstandes neu geregelt wurde.
Leistungen der Grabhilfe: In der Satzung von 1931 wird ausgeführt, „erhalten die Mitglieder eine Entschädigungssumme in der Höhe, wie in der jeweiligen Preisliste für die Sarggröße festgesetzt ist. Außerdem zahlt der Verein ein Sterbegeld, was von der alljährlichen Generalversammlung festgesetzt wird.“ Es wird aber auch angemerkt, dass „die entstehenden Mehrkosten für bessere Ausstattung des Sarges“ von den Mitgliedern selbst zu tragen sind. 1953 führt man aus: „leistet der Verein Zahlungen nach den jeweils geltenden Sätzen für Sarg, Grabherstellung, Fuhrmann und Läuten. Außerdem wird ein Sterbegeld gezahlt.“ Die Leistungen wurden bei den Hauptversammlungen im Detail beschlossen. So wird 1957 beispielsweise ausgeführt: „Dem von Schreinermeister Wilhelm Hassel eingebrachten Antrag, den Sargpreis von 110,- DM auf 125,- DM zu erhöhen, wurde stattgegeben. Ebenso wurde der Totengräberlohn von 30,- DM auf 35,- DM erhöht.“ In den fünfziger Jahren lag die Gesamtleistung pro Todesfall bei ca. 250,- bis 300,- DM. 1978, als offizielle Sterbekasse führt man aus, dass 600,- DM Sterbegeld bezahlt werden. Betrachtet man die Entwicklung der Kaufkraft, so hätten die Beträge aus den fünfziger Jahren 1978 einem Wert von 543,- bis 652,- DM entsprochen. In 2017 würde das 1240,- bis 1488,- DM oder 634,- bis 760,- € entsprechen. In den Jahren vor 1978 wies die Satzung bei Vereinsauflösung aus, dass das Vereinsvermögen an die Gemeindekasse von Salchendorf zu Gunsten von Wohlfahrtszwecken verfallen sollte. Nach 1978 enthält die Satzung eine Auszahlungsregelung für die Mitglieder.
Hauptversammlungen:
Protokolle von Hauptversammlungen liegen ab 1954 vor. Vorherige Aufzeichnungen liegen nicht vor. Hier wäre die Hilfe am Grabe glücklich, wenn diese evtl. in Salchendorfer Haushalten gefunden würden.
Betrachtet man die Berichte, dann hat die Hilfe am Grabe in den Jahren bis 1976 in der Regel „Spendengelder“ eingenommen und diese auch größtenteils ausgezahlt, so dass kein Vermögen aufgebaut wurde.
Die Zäsur, damit der Übergang in eine von der Bezirksregierung kontrollierten Hilfe am Grabe mit Vermögenswerten und somit die Neugründung erfolgte in den Jahren 1975 und 1978. Fand in 1975 keine Jahreshauptversammlung statt, so waren es im Zuge der Umwandlung im Jahre 1976 sogar 2 (28.02. und 27.11). Hierbei wuchs sogar die Teilnehmerzahl auf bis zu 33 Mitglieder an. Auf Basis von einem mathematischen Gutachten und nach Genehmigung durch die Jahreshauptversammlung sowie die Bezirksregierung in Arnsberg wurde in der besagten Hauptversammlung für erwachsene Mitglieder das Sterbegeld auf 600,- DM mithin auf 307,- € festgelegt. Der Jahresbeitrag belief sich zu diesem Zeitpunkt auf 18,- DM oder 9,20 €. Heute beträgt das Sterbegeld 500,- € bei einer Beitragshöhe von 10,20 € bis 15,60 €, je nach Beitrittsdatum des Mitglieds. In 1978 waren schließlich alle Regularien erfüllt und es konnte die Neugründung der Hilfe am Grabe als Sterbekasse mit Kapitalvermögen erfolgen.
In der Regel nahmen und nehmen bis heute ca. 6 bis 9 Mitglieder an den Hauptversammlungen teil.
Mitgliederzahl: Die Mitgliederzahl betrug 1976 ca. 1700. Die Mitgliederzahl betrug am 31.12.2017 1059.
Vorstand: Im Jahr 1931 bestand der Vorstand aus 13 Personen. Im Jahr 1953 wurde das auf 9 Personen und in 1978 auf 7 Personen reduziert. 2007 wurde das nochmals eingeschränkt und zwar auf „aus 2 bis 7 Mitgliedern, und zwar aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu 5 Beisitzern.“